408.0811 3 (1) a) hat geschrieben: Bevor Fahrzeuge bewegt werden, ist in der Regel die Zustimmung des Weichenwärters erforderlich.
408.0811 3 (1) d) hat geschrieben: Als Weichenwärter können sie zustimmen durch
1. Signal Sh1 (DS 301) am Sperrsignal oder Haupsignal, Lichtsignal Sh 1 am Wartezeichen, Ra 12 (DV 301), Gsp 1,
2. mündlich, oder
3. - wenn die Zustimmung nicht durch ein Signal nach Nr. 1 oder mündlich gegeben werden kann - Hochhalten eines Arms oder einer weißleuchtenden handleuchte.