Hallo Roland,
es ist wohl zu unterscheiden, ob das Zwischensignal vom selben Stellwerk bedient wird wie das Ein- bzw. Ausfahrsignal oder von einem anderen Stellwerk aus. In ersterem Fall dürfte innerhalb des Stellwerks eine Folgeabhängigkeit vorhanden sein, ähnlich wie zwischen den Hebeln für Haupt- und Vorsignal, wenn diese über getrennte Hebel gestellt werden.
Im zweiten Fall muss man erneut unterscheiden, ob das Zwischensignal eine "Blockstelle" innerhalb des Bahnhofs darstellt oder nicht.
In einem Buch mit dem Titel "Die Anwendung und der Betrieb von Stellwerken zur Sicherung von Weichen und Signalen" [1]
(von 1888 [sic!], da gab's das alles schon ) habe ich folgende Passagen dazu entdeckt:
Wenn [...] auf einem großen Bahnhofe, welcher nicht in Blockstrecken getheilt ist, zwischen dem Stationsgebäude und dem einen Bahnhofsende mehrere Stellwerke sich befinden welche Weichen und Signale zu bedienen haben, so muß, um zu vermeiden, daß ein anfahrender Zug nach Einfahrt oder Durchfahrt des ihm zunächst liegenden Stellwerksgebietes vor dem Deckungssignal des nächst- oder der später folgenden halten muß, Fürsorge getroffen werden, daß für einen einfahrenden Zug nicht eher am Abschluß-Telegraphen Fahrsignal gegeben werden kann, als bis sämmtliche Signale der hinter liegenden, also zwischen Bahnhofs-Einfahrt und Station sich befindenden Stellwerke Fahrzeichen führen und daß für einen abfahrenden Zug die Ausfahrt nicht eher angeordnet werden kann, als bis sämmtliche Ausfahrts - Signale zwischen Station und Bahnhofsende gezogen sind. Diese Bedingungen fallen natürlich fort, wenn die Zwischensignale als Blocks benutzt werden sollen.
Der verantwortliche Stationsbeamte muß vor Freigabe des Einfahrts- oder Ausfahrts-Signales bezw. vor Anordnung der Ausfahrt die Gewißheit haben, daß die zwischen oder hinter liegenden Stellwerksposten Aenderungen an den Fahrstraßen nicht mehr vornehmen können. Andererseits darf der Wärter eines mit Signalen ausgerüsteten mittleren Stellwerkes nicht die Bewegungsfreiheit in Stellung dieser Signale verlieren, da Fälle eintreten können, welche es erheischen, daß einem bereits angenommenen Zuge noch unerwartet ein Haltezeichen gegeben werden muß.
Wenn also bei dem angenommenen Beispiel einem Zuge die Einfahrt in die Station erlaubt werden soll, so giebt die Station [...] Auftrag an A, die Fahrstraße zu verschließen (blockiren), d. h. für den Zugverkehr frei zu machen und das [...] zugehörige Signal zu stellen. A führt den Befehl aus und giebt der Station bei Ausführung der electrischen Festlegung der Fahrstraßen-Verriegelung gleichzeitig durch Scheibenwechsel am zugehörigen Fensterchen des Stationsblockes ein Zeichen, daß die Verriegelung geschehen. Der eleetrische Strom, welcher dieses Zeichen übermittelt, verrichtet noch eine weitere Arbeit im Stationsblock, indem er die Bewegungs-Vorrichtung einer anderen, mit B in Verbindung stehenden Blockkammer frei giebt. Die Station ist erst dadurch in der Lage, in B den Verschluß des Stellhebels zum Einfahrts-Signal aufzuheben. B zieht hierauf Signal.
Nach ordnungsmäßiger Einfahrt des Zuges stellt B Haltezeichen her, verschließt (blockirt) den zugehörigen Stellhebel. Die Station kann erst, nachdem dieses geschehen, in A den electrischen Verschluß der Fahrstraßen-Verriegelung wieder frei geben.
Diese Ausführungen [1, S. 21 f.] beziehen sich also auf Zwischensignale, die nicht als Blockstellen innerhalb des Bahnhofs fungieren. Die beschriebene Abhängigkeit besteht aus
- einem Zustimmungsabgabefeld im Zwischenstellwerk A, welches gleichzeitig der Fahrstraßenfestlegung dient,
- einem Befehlsempfangsfeld im Endstellwerk B und
- je einem Zustimmungsempfangs- und Befehlsabgabefeld im Befehlsstellwerk (der "Station"), wobei die Befehlsabgabe den Zustimmungsempfang voraussetzt.
Die gleiche Abhängigkeit gibt es in jedem Allerweltsbahnhof mit einem Befehlsstellwerk und zwei Wärterstellwerken an den Bahnhofsenden, wo ein Wärter den Durchrutschweg für Einfahrten von der Seite des anderen Wärters her sichern muss.
Die [...] erwähnten Abhängigkeitsverhältnisse zwischen der Station und mehreren Stellwerken in gleicher Richtung sind entbehrlich, wenn diese Stellwerke als Signal-Zwischenstationen im Zugverkehr gelten. Ein solcher Fall kann eintreten, wenn ein großer Bahnhof in besondere, hinter einander liegende Abschnitte zerfällt (z. B. Personen-, Güter-, Rangir-, Werkstätten-Bahnhof), von denen jeder seine eigene, durch ein Stellwerk gesicherte Abzweigungsstelle von der Hauptstrecke besitzt. Diese gesonderten Bahnhofstheile lassen sich dann für den Zugverkehr als ebenso viel Stationen ansehen und ist eine Abhängigkeit zwischen diesen einzelnen Stationen und ihren zugehörigen Stellwerken an den Einmündungsstellen in die freie Strecke durch electrische Verschluß- und Freigabe-Vorrichtungen [...] ausreichend.
Ein nach dem in seiner Richtung am Entferntesten liegenden Bahnhofstheil (z. B. der Personenstation) verkehrender Zug hat demnach die als Signal-Zwischenstationen geltenden Stellwerksbezirke der Vorbahnhöfe erst zu durchfahren, bevor er an das die Einfahrt in die Zielstation bedienende Stellwerk gelangt.
Da die Bedienung der electrischen Verschluß- und Freigabe-Vorrichtungen es bedingt, daß eine Station nach Durchfahrt, Ein- oder Abfahrt eines Zuges und nach Herstellung des Haltezeichens an dem eigenen betreffenden Telegraphen den zugehörigen Stellhebel in der Ruhestellung festlegt und damit gleichzeitig den Stellhebel des Signales derselben Richtung auf der hinterliegenden Station freigiebt, um für einen nachfolgenden Zug die Strecke zu öffnen, so ergiebt sich, daß auf der Anfangs- bezw. Endstation eines Blockkreises der Stationsblock noch weitere besondere Einrichtungen besitzen muß, um nach Ankunft von Zügen die hinter liegende Signal-Zwischenstation frei zu machen, bei Abfahrt von Zügen ein Zeichen zu geben, welches erst durch vorliegende Signal-Zwischenstation wieder verwandelt werden kann.
Dieser Paragraph [1, S. 25] bezieht sich auf mehrere Bahnhofsteile, wobei durch den gesamten Bahnhof mit Streckenblock versehene Durchgangsgleise führen. In diesem Fall ist offenbar ganz normaler Streckenblock (für die Durchgangsgleise) installiert. Leider bleibt unklar, wie die Abhängigkeit auf den Zwischenstellwerken genau aussieht.
Gruß
- Christopher
[1] Richard Kolle:
Die Anwendung und der Betrieb von Stellwerken zur Sicherung von Weichen und Signalen. Berlin 1888.
Edit: Rechtschreibung korrigiert / Spekulation entfernt / mißverständliche Formulierung behoben