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Re: BR 182

Verfasst: 05.04.2024 15:12:19
von td1
Im ÖBB-Dienstbehelf für die 1016/1116, Ausgabe 2019, steht über die E-Bremsregelung Folgendes:

"Die E-Bremskraft beträgt grundsätzlich maximal 150 kN und kann mittels Eingabe am Diagnosedisplay auf 240 kN erhöht werden.
Unter 40 km/h wird sie auf 100 kN begrenzt.
In der Bremsart 'P' und 'G' wird die E-Bremskraft bei Schnell-, Not- und Zwangsbremsungen auf maximal 80 kN begrenzt. Eine
zu diesem Zeitpunkt bereits bestehende höhere E-Bremswirkung wird jedoch nicht reduziert."


Über die E-Bremsregelung der 1016/1116 bei nicht führenden Tfz habe ich hier bereits etwas gepostet:
viewtopic.php?f=13&t=19338

Bei Bedarf kann ich gerne weitere Details in Erfahrung bringen.

lg, td