Im ÖBB-Dienstbehelf für die 1016/1116, Ausgabe 2019, steht über die E-Bremsregelung Folgendes:
"Die E-Bremskraft beträgt grundsätzlich maximal 150 kN und kann mittels Eingabe am Diagnosedisplay auf 240 kN erhöht werden.
Unter 40 km/h wird sie auf 100 kN begrenzt.
In der Bremsart 'P' und 'G' wird die E-Bremskraft bei Schnell-, Not- und Zwangsbremsungen auf maximal 80 kN begrenzt. Eine
zu diesem Zeitpunkt bereits bestehende höhere E-Bremswirkung wird jedoch nicht reduziert."
Über die E-Bremsregelung der 1016/1116 bei nicht führenden Tfz habe ich hier bereits etwas gepostet:
viewtopic.php?f=13&t=19338
Bei Bedarf kann ich gerne weitere Details in Erfahrung bringen.
lg, td
BR 182
Hier bitte zu Führerstandsprojekten (Grafik, Konfiguration) diskutieren.
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