ManuelNeuerFan1 hat geschrieben: ↑15.07.2022 08:51:49
Ich habe nur mal gehört, dass man in der Anfangszeit der PZB 90 die restriktive Überwachung umgehen konnte, indem man den Richtungsschalter auf R und dann wieder auf V gestellt hat.
Du meinst bestimmt, nachdem man den Fahrtrichtungsschalter bei noch nicht beendeter PZB-Überwachungsfunktion (1000 Hz oder 500 Hz) von "V" nach "0" und danach wieder nach "V" gestellt hat (Abriegeln und wieder Aufriegeln).
Wenn Du im Zustand PZB-Überwachungsfunktion ist aktiv den Fahrtrichtungsschalter von "0" nach "R" legst (z.b.: beim Übergang einer Zugfahrt in eine Rangierfahrt) wird eine laufende PZB-Überwachungsfunktion immer abgebrochen. Oder willst Du anschließend bei der Rangierfahrt z.B.: mit 25 km/h überwacht werden? Beeinflussungen können beim Rückwärtsfahren sowieso nicht aufgenommen werden, da immer nur der Fahrzeugmagnet auf der rechten Fahrzeugseite, bezogen auf die Fahrtrichtung vorwärts, wirksam ist.
Wenn der Tf versuchen sollte, sich durch Aufriegeln nach "R" aus der laufenden PZB-Überwachungsfunktion zu mogeln, kann man ihm das im Nachgang immer durch Auswerten der Daten des Fahrtenschreibers nachweisen. Denn dort wird die Stellung des Fahrtrichtungsschalters registriert.
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Joachim