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Hi!
Wenn du eine billigere Bezugsquelle kennst nur her damit.
@einfach Abbauen: bewegt sich zwischen "Diebstahl" und "Unzulässiger Verarbeitung von Abfall", strafbar ist beides und wird mit Freiheitsentzug oder einer Geldstrafe von deutlich über 5 Euro je Schalter geahndet, die obendrein konfisziert werden.
Bei Tobi als Mitarbeiter der DB kann man sich wenigstens noch vorstellen, daß die legal aus der Lok entfernt wurden.
Mirko
Wenn du eine billigere Bezugsquelle kennst nur her damit.
@einfach Abbauen: bewegt sich zwischen "Diebstahl" und "Unzulässiger Verarbeitung von Abfall", strafbar ist beides und wird mit Freiheitsentzug oder einer Geldstrafe von deutlich über 5 Euro je Schalter geahndet, die obendrein konfisziert werden.
Bei Tobi als Mitarbeiter der DB kann man sich wenigstens noch vorstellen, daß die legal aus der Lok entfernt wurden.
Mirko
Man sollte sich immer gut überlegen, was man sich wünscht. Manchmal passiert es, dass man es kriegt (Meat Loaf)
Wertlose Loks
Bei uns in Stendal stehen ne Menge 202er zur Verschrottung rum. Dort könnte man sich ja mal an die Arbeit machen und das eine oder andere Teil abschrauben.
Kevin
Kevin
Verschrottung
Ob die Lokomotiven Verschrottet werden oder man Schraubt sich dort noch nen paar Teile ab ist doch relativ egal.
Kevin
Kevin
- AndreasBrandtner
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würde mich auch interessieren! Auch würde ich gerne wissen, was du noch hast!
stefan@verhey.de
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CU
Zusianer
PS: Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen lediglich der Belustigung der Foren-Teilnehmer!
Zusianer
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Schrottloks Stendal
Hallo,
die 202er, die rund um Stendal stehen, werden nicht verschrottet, sondern warten auf einen Käufer und auf eine Modernisierung.
MfG Jonathan
die 202er, die rund um Stendal stehen, werden nicht verschrottet, sondern warten auf einen Käufer und auf eine Modernisierung.
MfG Jonathan
Schrottloks Stendal
Hab Heute gelesen diese Loks werden im Fahrzeugzentrum Stendal modernisiert und zur 203 umgebaut.
Kevin
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Hi!
1.) Ist ja offenbar nicht alles Schrott was rostet. Siehe Stendal.
2.) Theoretisch ist das in Deinen Augen egal. Aber erstens stellt eine Schrottlok noch einen Wert dar. Die Dinger werden ausgeschlachtet und die Teile in noch betriebsfähigen Loks dieser Baureihe oder mit der baugleichen Baugruppe wieder eingesetzt. Das ist dann der Aspekt "Diebstahl".
3.) Dieser tolle Passus mit dem Abfall, Liebhabern alter Autos bestens bekannt...
Abfall sind juristische Sachen (das sind Loks auch) dann
- wenn die DB das Eigentum daran aufgibt. Das ist kein Verkauf sondern das in der Pampa abstellen ohne sich weiter darum zu kümmern. Das ist auch für die DB strafbar, weil es dann unsachgemäße Entsorgung wäre.
- wenn die ursprüngliche Zweckbestimmung entfällt oder aufgehoben wird. Eine Lok und somit alle ihre Einzelteile hat als einzige Zweckbestimmung das Ziehen von Zügen.
- wenn die Lok nicht mit einfachen Mitteln ihrem ursprünglichen Zweck wieder zugeführt werden kann. Soll heißen, es ist zu teuer sie wieder in Betrieb zu nehmen nach Unfall oder größerem Defekt.
- wenn der Nutzungsgedanke entfällt (bin mir nicht sicher, ob diese Passage aus dem Bereich Automobil auf Loks übertragbar ist, Juristen an die Front) Gemeint ist, daß das Fahrzeug schon ewig ungenutz herumsteht und man langsam eine Kettensäge benötigt, um es der Natur wieder zu entreißen.
Die "Behandlung von Abfall" ist nun jede Tätigkeit, die man an Abfall nach o.g. Kriterien durchführt und die nicht zu dessen fachgerechter Entsorgung durch einen dafür zugelassenen Betrieb dient. Und eine Nutzung im Heimführerstand IST KEINE fachgerechte Entsorgung. Dieser Passus gilt sicher nicht nur für Autos sondern auch für Loks, da diese aufgrund ihrer (z.T. identischen) Betriebsmittel ebenso eine Umweltgefahr darstellen. Daß wohl aufgrund eines ausgebauten Schalters kein Tropfen Diesel mehr oder weniger ausläuft als anders rum ist juristisch irrelevant.
Soll heißen: wer sich beim Schrauben erwischen läßt, könnte schneller 2 Anzeigen (wahrscheinlich sogar 3 - unbefugtes Betreten von Betriebsgelände) am Hals haben als ihm lieb ist. Lieber ein paar Euros mehr für Teile ausgeben, die mit dem Einverständnis des Besitzes (Bahn oder Schrotthändler) ausgebaut wurden.
Mirko
1.) Ist ja offenbar nicht alles Schrott was rostet. Siehe Stendal.
2.) Theoretisch ist das in Deinen Augen egal. Aber erstens stellt eine Schrottlok noch einen Wert dar. Die Dinger werden ausgeschlachtet und die Teile in noch betriebsfähigen Loks dieser Baureihe oder mit der baugleichen Baugruppe wieder eingesetzt. Das ist dann der Aspekt "Diebstahl".
3.) Dieser tolle Passus mit dem Abfall, Liebhabern alter Autos bestens bekannt...
Abfall sind juristische Sachen (das sind Loks auch) dann
- wenn die DB das Eigentum daran aufgibt. Das ist kein Verkauf sondern das in der Pampa abstellen ohne sich weiter darum zu kümmern. Das ist auch für die DB strafbar, weil es dann unsachgemäße Entsorgung wäre.
- wenn die ursprüngliche Zweckbestimmung entfällt oder aufgehoben wird. Eine Lok und somit alle ihre Einzelteile hat als einzige Zweckbestimmung das Ziehen von Zügen.
- wenn die Lok nicht mit einfachen Mitteln ihrem ursprünglichen Zweck wieder zugeführt werden kann. Soll heißen, es ist zu teuer sie wieder in Betrieb zu nehmen nach Unfall oder größerem Defekt.
- wenn der Nutzungsgedanke entfällt (bin mir nicht sicher, ob diese Passage aus dem Bereich Automobil auf Loks übertragbar ist, Juristen an die Front) Gemeint ist, daß das Fahrzeug schon ewig ungenutz herumsteht und man langsam eine Kettensäge benötigt, um es der Natur wieder zu entreißen.
Die "Behandlung von Abfall" ist nun jede Tätigkeit, die man an Abfall nach o.g. Kriterien durchführt und die nicht zu dessen fachgerechter Entsorgung durch einen dafür zugelassenen Betrieb dient. Und eine Nutzung im Heimführerstand IST KEINE fachgerechte Entsorgung. Dieser Passus gilt sicher nicht nur für Autos sondern auch für Loks, da diese aufgrund ihrer (z.T. identischen) Betriebsmittel ebenso eine Umweltgefahr darstellen. Daß wohl aufgrund eines ausgebauten Schalters kein Tropfen Diesel mehr oder weniger ausläuft als anders rum ist juristisch irrelevant.
Soll heißen: wer sich beim Schrauben erwischen läßt, könnte schneller 2 Anzeigen (wahrscheinlich sogar 3 - unbefugtes Betreten von Betriebsgelände) am Hals haben als ihm lieb ist. Lieber ein paar Euros mehr für Teile ausgeben, die mit dem Einverständnis des Besitzes (Bahn oder Schrotthändler) ausgebaut wurden.
Mirko
Man sollte sich immer gut überlegen, was man sich wünscht. Manchmal passiert es, dass man es kriegt (Meat Loaf)
- Julian Scheer
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Hi!
Die Bahn könnte mal n paar Loks im eBay versteigern! Das fänd´ ich cooool!
Viele Grüße
trainman
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Viele Grüße
trainman
Homepage: http://www.Best-of-train.de
eMail: Julian_Scheer@Best-of-train.de
Reisezugwagen zur Prüfung: reisewagen@zpa.zusi.de
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Howdie!
Noch bau ich gar nix, weiß aber wie's geht. Im einfachsten Fall brauchst Du nur eine vollmechanische Tastatur. Da lötest Du einfach Tasten aus und ersetzt sie durch Schalter am Fahrpult. Das Ding braucht keine Stromversorgung und nix, Anschluß über Tastaturschnittstelle.
Wenn Du einen Stufenfahrschalter einbaust wird es schon komplizierter, dann werden eventuell ICs fällig. Wenn man keine Ahnung von so was hat, dann sollte man lieber bei auf/ab bleiben.
Mirko
Noch bau ich gar nix, weiß aber wie's geht. Im einfachsten Fall brauchst Du nur eine vollmechanische Tastatur. Da lötest Du einfach Tasten aus und ersetzt sie durch Schalter am Fahrpult. Das Ding braucht keine Stromversorgung und nix, Anschluß über Tastaturschnittstelle.
Wenn Du einen Stufenfahrschalter einbaust wird es schon komplizierter, dann werden eventuell ICs fällig. Wenn man keine Ahnung von so was hat, dann sollte man lieber bei auf/ab bleiben.
Mirko