Ungesicherte BÜ Vmax

Fragen der echten Bahntechnik, Lokbedienung, PZB usw.
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Stefan Stodolkowitz
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Ungesicherte BÜ Vmax

#1 Beitrag von Stefan Stodolkowitz »

Guten Morgen!

Ist es richtig, daß bei ungesicherten BÜ Vmax 60 gilt? Ich bin mir bei meiner Nebenstrecke nicht ganz sicher. Danke!

Grüße
Stodo

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Sylfff
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#2 Beitrag von Sylfff »

ich denke da wären schon Vmax 80 erlaubt. Auf der neuen KBS 522 Chemnitz - Stollberg (da fahren die roten Straßenbahnwagen) dürfen die mit 80 drüberfahren.

tschü
Sylfffff
:D :D :D
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Nmg
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#3 Beitrag von Nmg »

Gott behüte!!!! :angst

Bei einem ungesicherten BÜ gilt: Anhalten, sichern und dann erst weiterfahren.
Im übrigen gibt es im Regelfall keinen ungesicherten BÜ. Ein Andreaskreuz, eine Pfeiftafel, Geschwindigkeitsbegrenzung (20 km/h glaub' ich) und auch Übersichtlichkeit gelten als Sicherung. Alles in Abhängigkeit von der Frequentierung des BÜ durch Straßenverkehrsteilnehmer.

Gruß
Jens
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André
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#4 Beitrag von André »

Hallo
Wie das in Deutschland ausieht, weiss ich nicht, aber in der Schweiz gilt da eigentlich Streckengeschwindigkeit, und pfeifen nach Notenblatt, ähh ich meine Pfeiftafel was das Zeug hält. :mua
Ausnahmen gibts auf der Seetalbahn, das ist eh die Strecke auf die der Lokführer das Fürchten lernt, 8o :angst da gilt teilweise Fahrt auf Sicht, also Schritttempo. Für Deine Nebenstrecke würde ich mal einen örtlichen Twf anfragen, wie das dort exakt ausschaut. :)
Gruss
André
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Sylfff
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#5 Beitrag von Sylfff »

ich glaub, ich hab mich vertan. ich hab das mit den unbeschrankten bü´s verwechselt. sorry :O

tschü
Sylfffff
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David Seemayer
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#6 Beitrag von David Seemayer »

Bei uns sind im Normalfall 40 km/h erlaubt, es gibt aber auch welche mit 20 km/h. Pfeifkonzert ist inklusive.

David

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(Ar-) T-Rex
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#7 Beitrag von (Ar-) T-Rex »

Äaaahhh .... "bei uns" ist aber nicht die ÖBB, gell?

(Sondern die SPMB - "Seemayer'sche Privat-Modellbahn" - oder?)
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David Seemayer
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#8 Beitrag von David Seemayer »

@ Arthur

So weit ich weiß sind sämtliche nicht technisch gesicherten mit höchstens 40km/h zu befahren, Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel.
Bin mir ziemlich sicher, dass das in keiner Vorschrift wörtlich niedergeschrieben ist, aber irgendwo wird schon verewigt sein, dass man auf die örtlichen Gegebenheiten Rücksicht nehmen muss und daher nicht schneller 40 km/h (großteilig) fahren darf.

Auf meiner Modellbahn erreichen meine 1099 leider keine 40 km/h, auch nicht in Doppeltraktion. :(

David

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(Ar-) T-Rex
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#9 Beitrag von (Ar-) T-Rex »

Da weißt Du aber leider falsch, liebster David.

§ 4 Abs 2 der (österreichischen!) Eisenbahnkreuzungsverordnung sagt wörtlich:

"Die Sicherung einer Eisenbahnkreuzung durch Andreaskreuze und Gewährleisten des erforderlichen Sichtraumes ist nur zulässig, wenn sich Schienenfahrzeuge der Eisenbahnkreuzung mit keiner größeren Geschwindigkeit als 100 km/h oder, falls die Eisenbahnkreuzung nur für den Fußgängerverkehr bestimmt ist, mit keiner größeren Geschwindigkeit als 120 km/h nähern dürfen."

Das heißt also, daß in Österreich im Falle einer "ungesicherten" - auch wenn das Wort hier nicht ganz paßt, wie oben bereits ausgeführt wurde - , also nur durch Andreaskreuze gekennzeichneten (bloßen) Fußgängerüberführung Geschwindigkeiten der Schienenfahrzeuge von 120 km/h, bei Eisenbahnkreuzungen, die auch von Straßenfahrzeugen benützt werden dürfen, von immerhin 100 km/h zulässig sind. Und ob gepfiffen wird - im Fachjargon: Achtungssignale abgegeben werden müssen - , ist extra von der Eisenbahnbehörde (im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technik) aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen und gilt nicht automatisch.

Automatisch gilt nur, daß bei Geschwindigkeiten der Schienenfahrzeuge von über 60 km/h auch tagsüber bei diesen das (Dreilicht-)Zugspitzensignal "an der Stirnseite", wie es im Gesetz heißt, einzuschalten ist.

(Das Angebot, mich vorher zu fragen, insbesondere, wenn es um solche Dinge geht, steht übrigens immer noch ... ;D .)

Gruß
Arthur
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stuvar
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#10 Beitrag von stuvar »

Nun ich kenn mich bei derlei Gesetzen nicht aus, aber nach dem was im Bereicht DB'Ost' zu sehen ist folgende Schlussfolgerungen:
- allgemein mit 20 km/h
- bei ausreichender Sicht mit 50 km/h (jeweils mit PP Tafel)

Andreaskreuze zur Sicherung von BÜs sind nur dann ausreichend wenn nicht mehr als 100 Fahrzeuge pro Tag ihn überqueren. Das gilt im übrigen auch für Bahnen nach BOStrab.

Ich hab mal von einem Fall in Norddtl. (irgentwo bei Hamburg) gehört wo die Bauern ein Querungsrecht der Strecke haben und nun gesicherte (mit rotlicht) BÜs haben wollten da die Strecke auf 160 ausgebaut wurde.
Das ist sicherlich nur noch Bestandsschutz...

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Lutz Troitzsch
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#11 Beitrag von Lutz Troitzsch »

@Stuvar deine allgemeine Schlußfolgerung ist falsch

Bei ungesicherten BÜs spelt folgendes eine Rolle:
Liegt der Bü in einer Ortschaft oder nicht
Fußgängerverkehr
Sichtdreieck
Ranghöhe der Straße
und letzendlich der Zugverkehr

trifft aber nur für ehemalige DR zu

Mfg

Lutz
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Stefan Stodolkowitz
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#12 Beitrag von Stefan Stodolkowitz »

Ich meinte grundsätzlich mit Andreaskreuzen gesicherte, aber unbeschrankte Bahnübergänge; in meinem Fall müßte auch die Sicht ausreichend sein. Pfeiftafeln sind aufgestellt.

Lindner
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#13 Beitrag von Lindner »

Hallo,

die Aufnahme zeigt einen mit Andreaskreuzen und P-Tafel gesicherten BÜ, der aufgrund der guten Einsehbarkeit ohne Geschwindigkeitsbegrenzung für einen Zug auskommt.

Bild

Ansonsten ist auf Nebenstrecken eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h oder sogar 20 km/h für die Bahn möglich.

Na ja, und der BÜ ...

Bild

... braucht auch keine Geschwindigskeitsbegrenzung :mua

Andreas Karg
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#14 Beitrag von Andreas Karg »

Ist dieses TUlling zufällig auf der Strecke zwischen Ebersberg und Wasserburg? Das kommt mir so bekannt vor... *g*

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Daniel Rüscher aka Merlin
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#15 Beitrag von Daniel Rüscher aka Merlin »

Nich nur dir, da (also daneben auf der B304) genau an der Stelle muss es letztes jahtr nen schweren Autounfall gegeben haben...

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(Ar-) T-Rex
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#16 Beitrag von (Ar-) T-Rex »

Ich könnte mir vorstellen, daß man wegen dieses Autounfalls gleich die Bahnstrecke zugesperrt hat - damit nicht vielleicht noch mehr passiert... ;(

Art
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Andreas Karg
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#17 Beitrag von Andreas Karg »

Die Strecke nach Wasserburg is sowieso mehr schlecht als Recht im Betrieb erhalten oder so. Früher sind sie da mit Schienenbussies gefahren. Irgendwann gabs mal ein Unwetter und durch einen Erdrutsch hat es die Strecke von Wasserburg Bahnhof nach Wasserburg Stadt oder so zerbröselt. Wurde nicht mehr hergerichtet. Die Bahn wollte dann den Betrieb einstellen bzw, hat's getan (weiß ich nimmer so genau). Ein Verein hat dann irendwie den Betrieb mit 628 aufrechterhalten. Seit ein paar Jahren gibt es jetzt die Möglichkeit, von Ebersberg nonstop nach München Ost zu brezeln. Seitdem is der Zug immer, wenn er an mir vorbeikommt rappelvoll. Die Strecke zwischen Ebersberg und Wasserburg dann is halt so richtig bummelig: Es geht praktisch die ganze Zeit gradeaus, parallel zur Bundesstraße mit einer VMax zwischen 30 und 50km/h etwa. Zwischendrin hats immer ma wieder einen BÜ mit Pfeiftafeln und ein paar Pampa-Kaff-Hps. Ein wichtiger Nicht-Benutzen-Faktor für die Strecke is halt besagte Bundesstraße. Wenn nicht grade Stau ist, dann kann man die gleiche Strecke mit offiziell 80km/h fahren, der Zug braucht halt länger.

Lindner
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#18 Beitrag von Lindner »

Die Natur hat sich die Strecke zwischen Wasserburg (Inn) und Wasserburg Stadt abschnittsweise so weit zürückerobert, dass der Gleisverlauf nicht mehr zu verfolgen ist.

Bild

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Sylfff
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#19 Beitrag von Sylfff »

die Bilder tun echt weh. Da hilft nur eins: GASBRENNER :mua :mua :mua . War nur Spass. Wenn man die Strecke entgrünt, wird sicherlich Green Peace einschreiten. ;)

tschü
Sylfffff
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Jürgen

#20 Beitrag von Jürgen »

Zwischen Dachau Stadt und Bachern sowie zwischen Niederroth und Indersdorf bzw. Indersdorf und Arnbach, sind 80km/h erlaubt, die Bü sind durch P-Tafel gesichert. Auf der Strecke wird nur der 628 eingesetzt und die Tf haben meistens die Türen geöffnet, reinschauen lohnt sich.
PS.: Autos dürfen nur 10 km/h fahren.

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