Ungesicherte BÜ Vmax
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Ungesicherte BÜ Vmax
Guten Morgen!
Ist es richtig, daß bei ungesicherten BÜ Vmax 60 gilt? Ich bin mir bei meiner Nebenstrecke nicht ganz sicher. Danke!
Grüße
Stodo
Ist es richtig, daß bei ungesicherten BÜ Vmax 60 gilt? Ich bin mir bei meiner Nebenstrecke nicht ganz sicher. Danke!
Grüße
Stodo
Gott behüte!!!!
Bei einem ungesicherten BÜ gilt: Anhalten, sichern und dann erst weiterfahren.
Im übrigen gibt es im Regelfall keinen ungesicherten BÜ. Ein Andreaskreuz, eine Pfeiftafel, Geschwindigkeitsbegrenzung (20 km/h glaub' ich) und auch Übersichtlichkeit gelten als Sicherung. Alles in Abhängigkeit von der Frequentierung des BÜ durch Straßenverkehrsteilnehmer.
Gruß
Jens
Bei einem ungesicherten BÜ gilt: Anhalten, sichern und dann erst weiterfahren.
Im übrigen gibt es im Regelfall keinen ungesicherten BÜ. Ein Andreaskreuz, eine Pfeiftafel, Geschwindigkeitsbegrenzung (20 km/h glaub' ich) und auch Übersichtlichkeit gelten als Sicherung. Alles in Abhängigkeit von der Frequentierung des BÜ durch Straßenverkehrsteilnehmer.
Gruß
Jens
Wer glaubt, daß ein Fahrdienstleiter den Fahrdienst leitet, der glaubt auch, daß ein Zitronenfalter Zitronen faltet.
- André
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Hallo
Wie das in Deutschland ausieht, weiss ich nicht, aber in der Schweiz gilt da eigentlich Streckengeschwindigkeit, und pfeifen nach Notenblatt, ähh ich meine Pfeiftafel was das Zeug hält.
Ausnahmen gibts auf der Seetalbahn, das ist eh die Strecke auf die der Lokführer das Fürchten lernt, da gilt teilweise Fahrt auf Sicht, also Schritttempo. Für Deine Nebenstrecke würde ich mal einen örtlichen Twf anfragen, wie das dort exakt ausschaut.
Gruss
André
Wie das in Deutschland ausieht, weiss ich nicht, aber in der Schweiz gilt da eigentlich Streckengeschwindigkeit, und pfeifen nach Notenblatt, ähh ich meine Pfeiftafel was das Zeug hält.
Ausnahmen gibts auf der Seetalbahn, das ist eh die Strecke auf die der Lokführer das Fürchten lernt, da gilt teilweise Fahrt auf Sicht, also Schritttempo. Für Deine Nebenstrecke würde ich mal einen örtlichen Twf anfragen, wie das dort exakt ausschaut.
Gruss
André
Achtung, der Stier ist angebunden! Karl Mumenthaler
- David Seemayer
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@ Arthur
So weit ich weiß sind sämtliche nicht technisch gesicherten mit höchstens 40km/h zu befahren, Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel.
Bin mir ziemlich sicher, dass das in keiner Vorschrift wörtlich niedergeschrieben ist, aber irgendwo wird schon verewigt sein, dass man auf die örtlichen Gegebenheiten Rücksicht nehmen muss und daher nicht schneller 40 km/h (großteilig) fahren darf.
Auf meiner Modellbahn erreichen meine 1099 leider keine 40 km/h, auch nicht in Doppeltraktion.
David
So weit ich weiß sind sämtliche nicht technisch gesicherten mit höchstens 40km/h zu befahren, Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel.
Bin mir ziemlich sicher, dass das in keiner Vorschrift wörtlich niedergeschrieben ist, aber irgendwo wird schon verewigt sein, dass man auf die örtlichen Gegebenheiten Rücksicht nehmen muss und daher nicht schneller 40 km/h (großteilig) fahren darf.
Auf meiner Modellbahn erreichen meine 1099 leider keine 40 km/h, auch nicht in Doppeltraktion.
David
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Da weißt Du aber leider falsch, liebster David.
§ 4 Abs 2 der (österreichischen!) Eisenbahnkreuzungsverordnung sagt wörtlich:
"Die Sicherung einer Eisenbahnkreuzung durch Andreaskreuze und Gewährleisten des erforderlichen Sichtraumes ist nur zulässig, wenn sich Schienenfahrzeuge der Eisenbahnkreuzung mit keiner größeren Geschwindigkeit als 100 km/h oder, falls die Eisenbahnkreuzung nur für den Fußgängerverkehr bestimmt ist, mit keiner größeren Geschwindigkeit als 120 km/h nähern dürfen."
Das heißt also, daß in Österreich im Falle einer "ungesicherten" - auch wenn das Wort hier nicht ganz paßt, wie oben bereits ausgeführt wurde - , also nur durch Andreaskreuze gekennzeichneten (bloßen) Fußgängerüberführung Geschwindigkeiten der Schienenfahrzeuge von 120 km/h, bei Eisenbahnkreuzungen, die auch von Straßenfahrzeugen benützt werden dürfen, von immerhin 100 km/h zulässig sind. Und ob gepfiffen wird - im Fachjargon: Achtungssignale abgegeben werden müssen - , ist extra von der Eisenbahnbehörde (im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technik) aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen und gilt nicht automatisch.
Automatisch gilt nur, daß bei Geschwindigkeiten der Schienenfahrzeuge von über 60 km/h auch tagsüber bei diesen das (Dreilicht-)Zugspitzensignal "an der Stirnseite", wie es im Gesetz heißt, einzuschalten ist.
(Das Angebot, mich vorher zu fragen, insbesondere, wenn es um solche Dinge geht, steht übrigens immer noch ... .)
Gruß
Arthur
§ 4 Abs 2 der (österreichischen!) Eisenbahnkreuzungsverordnung sagt wörtlich:
"Die Sicherung einer Eisenbahnkreuzung durch Andreaskreuze und Gewährleisten des erforderlichen Sichtraumes ist nur zulässig, wenn sich Schienenfahrzeuge der Eisenbahnkreuzung mit keiner größeren Geschwindigkeit als 100 km/h oder, falls die Eisenbahnkreuzung nur für den Fußgängerverkehr bestimmt ist, mit keiner größeren Geschwindigkeit als 120 km/h nähern dürfen."
Das heißt also, daß in Österreich im Falle einer "ungesicherten" - auch wenn das Wort hier nicht ganz paßt, wie oben bereits ausgeführt wurde - , also nur durch Andreaskreuze gekennzeichneten (bloßen) Fußgängerüberführung Geschwindigkeiten der Schienenfahrzeuge von 120 km/h, bei Eisenbahnkreuzungen, die auch von Straßenfahrzeugen benützt werden dürfen, von immerhin 100 km/h zulässig sind. Und ob gepfiffen wird - im Fachjargon: Achtungssignale abgegeben werden müssen - , ist extra von der Eisenbahnbehörde (im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technik) aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen und gilt nicht automatisch.
Automatisch gilt nur, daß bei Geschwindigkeiten der Schienenfahrzeuge von über 60 km/h auch tagsüber bei diesen das (Dreilicht-)Zugspitzensignal "an der Stirnseite", wie es im Gesetz heißt, einzuschalten ist.
(Das Angebot, mich vorher zu fragen, insbesondere, wenn es um solche Dinge geht, steht übrigens immer noch ... .)
Gruß
Arthur
Nun ich kenn mich bei derlei Gesetzen nicht aus, aber nach dem was im Bereicht DB'Ost' zu sehen ist folgende Schlussfolgerungen:
- allgemein mit 20 km/h
- bei ausreichender Sicht mit 50 km/h (jeweils mit PP Tafel)
Andreaskreuze zur Sicherung von BÜs sind nur dann ausreichend wenn nicht mehr als 100 Fahrzeuge pro Tag ihn überqueren. Das gilt im übrigen auch für Bahnen nach BOStrab.
Ich hab mal von einem Fall in Norddtl. (irgentwo bei Hamburg) gehört wo die Bauern ein Querungsrecht der Strecke haben und nun gesicherte (mit rotlicht) BÜs haben wollten da die Strecke auf 160 ausgebaut wurde.
Das ist sicherlich nur noch Bestandsschutz...
- allgemein mit 20 km/h
- bei ausreichender Sicht mit 50 km/h (jeweils mit PP Tafel)
Andreaskreuze zur Sicherung von BÜs sind nur dann ausreichend wenn nicht mehr als 100 Fahrzeuge pro Tag ihn überqueren. Das gilt im übrigen auch für Bahnen nach BOStrab.
Ich hab mal von einem Fall in Norddtl. (irgentwo bei Hamburg) gehört wo die Bauern ein Querungsrecht der Strecke haben und nun gesicherte (mit rotlicht) BÜs haben wollten da die Strecke auf 160 ausgebaut wurde.
Das ist sicherlich nur noch Bestandsschutz...
- Lutz Troitzsch
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@Stuvar deine allgemeine Schlußfolgerung ist falsch
Bei ungesicherten BÜs spelt folgendes eine Rolle:
Liegt der Bü in einer Ortschaft oder nicht
Fußgängerverkehr
Sichtdreieck
Ranghöhe der Straße
und letzendlich der Zugverkehr
trifft aber nur für ehemalige DR zu
Mfg
Lutz
Bei ungesicherten BÜs spelt folgendes eine Rolle:
Liegt der Bü in einer Ortschaft oder nicht
Fußgängerverkehr
Sichtdreieck
Ranghöhe der Straße
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trifft aber nur für ehemalige DR zu
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Lutz
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Hallo,
die Aufnahme zeigt einen mit Andreaskreuzen und P-Tafel gesicherten BÜ, der aufgrund der guten Einsehbarkeit ohne Geschwindigkeitsbegrenzung für einen Zug auskommt.
Ansonsten ist auf Nebenstrecken eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h oder sogar 20 km/h für die Bahn möglich.
Na ja, und der BÜ ...
... braucht auch keine Geschwindigskeitsbegrenzung
die Aufnahme zeigt einen mit Andreaskreuzen und P-Tafel gesicherten BÜ, der aufgrund der guten Einsehbarkeit ohne Geschwindigkeitsbegrenzung für einen Zug auskommt.
Ansonsten ist auf Nebenstrecken eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h oder sogar 20 km/h für die Bahn möglich.
Na ja, und der BÜ ...
... braucht auch keine Geschwindigskeitsbegrenzung
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Die Strecke nach Wasserburg is sowieso mehr schlecht als Recht im Betrieb erhalten oder so. Früher sind sie da mit Schienenbussies gefahren. Irgendwann gabs mal ein Unwetter und durch einen Erdrutsch hat es die Strecke von Wasserburg Bahnhof nach Wasserburg Stadt oder so zerbröselt. Wurde nicht mehr hergerichtet. Die Bahn wollte dann den Betrieb einstellen bzw, hat's getan (weiß ich nimmer so genau). Ein Verein hat dann irendwie den Betrieb mit 628 aufrechterhalten. Seit ein paar Jahren gibt es jetzt die Möglichkeit, von Ebersberg nonstop nach München Ost zu brezeln. Seitdem is der Zug immer, wenn er an mir vorbeikommt rappelvoll. Die Strecke zwischen Ebersberg und Wasserburg dann is halt so richtig bummelig: Es geht praktisch die ganze Zeit gradeaus, parallel zur Bundesstraße mit einer VMax zwischen 30 und 50km/h etwa. Zwischendrin hats immer ma wieder einen BÜ mit Pfeiftafeln und ein paar Pampa-Kaff-Hps. Ein wichtiger Nicht-Benutzen-Faktor für die Strecke is halt besagte Bundesstraße. Wenn nicht grade Stau ist, dann kann man die gleiche Strecke mit offiziell 80km/h fahren, der Zug braucht halt länger.
Zwischen Dachau Stadt und Bachern sowie zwischen Niederroth und Indersdorf bzw. Indersdorf und Arnbach, sind 80km/h erlaubt, die Bü sind durch P-Tafel gesichert. Auf der Strecke wird nur der 628 eingesetzt und die Tf haben meistens die Türen geöffnet, reinschauen lohnt sich.
PS.: Autos dürfen nur 10 km/h fahren.
PS.: Autos dürfen nur 10 km/h fahren.