Ansage Freier Fahrweg

Fragen der echten Bahntechnik, Lokbedienung, PZB usw.
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Takato
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Re: Ansage Freier Fahrweg

#61 Beitrag von Takato »

Carsten Hölscher hat geschrieben: 23.08.2023 16:52:38 Das Hochhalten des Arms am Hsig ist aus Tf-Sicht durchaus ok, aber in den Regeln für den Ww ist es verboten.

Carsten
Was ist das denn für ein Quatsch. Und dann wundert man sich dass manches nicht läuft da die linke Hand nicht weiß, was die rechte macht.
Kann mir aber als Tf in dem Fall ja eigentlich egal sein. Wenn er meint die Hand zu heben und es für mich erlaubt ist, damit zu fahren, dann fahr ich.
Edit: was mich nur wundert: Wenn es für Ww verboten ist, wieso steht es dann auch in der 40800 die ja für EIU und nicht EVU gilt?
Mein damaliger Ausbilder hat uns immer geprädigt: Wenn der Ww das Signal nicht bedienen kann, gibt es 3 Möglichkeiten, wie man eine Zustimmung erhalten kann: Mündlich, Mündlich oder Mündlich.

Grüße
Also fährst du nie auf Sh1? ;)

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Carsten Hölscher
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Re: Ansage Freier Fahrweg

#62 Beitrag von Carsten Hölscher »

Da es auf der Stw-Seite verboten ist, tippe ich hier auch eher auf ungewollt unscharf formulierte Regelwerke. Ergibt ja keinen Sinn, es auf Tf-Seite im Ungefähren zu lassen.

Carsten

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F. Schn.
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Re: Ansage Freier Fahrweg

#63 Beitrag von F. Schn. »

Ronny hat geschrieben: 23.08.2023 11:20:58 Ein Hauptsignal, das einen Fahrtbegriff zeigt, stellt für Rangierfahrten einen Haltbegriff dar.
Da bin ich aber nach wie vor auf das entsprechende Zitat gespannt. (Leider ist da noch keiner wirklich darauf eingegangen.) Mich würde es nicht wundern, wenn es irgendwo steht, und ich habe auch noch nicht danach gesucht. Aber bei den mir als Technikern bekannten Stellen habe ich es jetzt nicht ganz im Kopf, wo das stehen könnte. Mastschild war ja glaube ich auch nur Zweifelhaft oder Halt. (Oder gab es da eine Unterscheidung zwischen Zug- und Rangierfahrten?)
Ronny hat geschrieben: 23.08.2023 11:20:58 Dazu kommt, daß es sich mir nicht erschließt, warum man für eine festgelegte Zugstraße unbedingt das Hauptsignal auf Fahrt stellen will
Naja, die "Frage" ist ja wohl offensichtlich.
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Takato
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Re: Ansage Freier Fahrweg

#64 Beitrag von Takato »

F. Schn. hat geschrieben: 23.08.2023 18:38:48
Ronny hat geschrieben: 23.08.2023 11:20:58 Ein Hauptsignal, das einen Fahrtbegriff zeigt, stellt für Rangierfahrten einen Haltbegriff dar.
Da bin ich aber nach wie vor auf das entsprechende Zitat gespannt. (Leider ist da noch keiner wirklich darauf eingegangen.) Mich würde es nicht wundern, wenn es irgendwo steht, und ich habe auch noch nicht danach gesucht. Aber bei den mir als Technikern bekannten Stellen habe ich es jetzt nicht ganz im Kopf, wo das stehen könnte. Mastschild war ja glaube ich auch nur Zweifelhaft oder Halt. (Oder gab es da eine Unterscheidung zwischen Zug- und Rangierfahrten?)
Das Signal Hp0 gilt für Zug- und Rangierfahrten.
Die Signale Hp1 und Hp2 gelten nur für Zugfahrten.
Die Signale Ks1 und Ks2 gelten nur für Zugfahrten.
Fahrtbegriffe an Hl-Signalen gelten nur für Zugfahrten.
Sk und Sv habe ich gerade keine Lust rauszusuchen ;)
Kann man natürlich so auslegen ala: Gilt ja für Rf nicht, also kann ich fahren.

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F. Schn.
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Re: Ansage Freier Fahrweg

#65 Beitrag von F. Schn. »

Signale, die nicht gelten, haben ja erst mal keine Relevanz.
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Stefan (TheShow2006)
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Re: Ansage Freier Fahrweg

#66 Beitrag von Stefan (TheShow2006) »

Mein damaliger Ausbilder hat uns immer geprädigt: Wenn der Ww das Signal nicht bedienen kann, gibt es 3 Möglichkeiten, wie man eine Zustimmung erhalten kann: Mündlich, Mündlich oder Mündlich.

Grüße
Also fährst du nie auf Sh1? ;)
Wenn er das Signal NICHT bedienen kann, dann ist Sh1 sicherlich eine Alternative für den Ww....

Grüße

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Re: Ansage Freier Fahrweg

#67 Beitrag von Takato »

F. Schn. hat geschrieben: 23.08.2023 19:20:53 Signale, die nicht gelten, haben ja erst mal keine Relevanz.
Der Part bei den Mastschildern gilt aber allgemein:
Rangierfahrten dürfen nur mit Zustimmung des zuständigen Wärters am Signal vorbeifahren.
Dies gilt natürlich nur für Lichtsignale, Formsignale haben ja kein Mastschild.

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Carsten Hölscher
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Re: Ansage Freier Fahrweg

#68 Beitrag von Carsten Hölscher »

Was soll das mit dem Mastschild hier? Auf welche Regel beziehst Du dich?

Carsten

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Stefan (TheShow2006)
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Re: Ansage Freier Fahrweg

#69 Beitrag von Stefan (TheShow2006) »

In der 418.4312 ist in Abschnitt 5 Absatz (8) klar geregelt:
Kann das Signal Sh 1 oder Ra 12 (DV 301) nicht gezeigt
werden, muss der Bediener Ihnen die Zustimmung zur
Vorbeifahrt am Hauptsignal, Sperrsignal oder Wartezeichen
mündlich erteilen, wenn die Rangierfahrt vor dem
Signal hält
Somit ist das Hochhalten eines Armes o.ä. an einem haltzeigenden Signal nicht zulässig.

Grüße

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Re: Ansage Freier Fahrweg

#70 Beitrag von Carsten Hölscher »

Was halt nicht ganz klar ist: Heißt "kann nicht", dass das Signal da ist aber nicht funktioniert oder dass es gar nicht gibt. Wenn es für beide Fälle gilt, dann wäre es klar.

Carsten

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Stefan (TheShow2006)
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Re: Ansage Freier Fahrweg

#71 Beitrag von Stefan (TheShow2006) »

Das bedeutet, man steht vor einem Signal, welches Sh1 zeigen könnte, es aber nicht kann.
Wenn kein Signal vorhanden ist, dann kann auch nichts Sh1 zeigen.
Dementsprechend gilt: Wenn kein Signal vorhanden ist, welches Sh1 zeigen kann, dann kann der Ww auch den Arm heben.

Der Absatz hat übrigens die Überschrift: Signal nicht bedienbar

Grüße
Zuletzt geändert von Stefan (TheShow2006) am 23.08.2023 19:43:27, insgesamt 1-mal geändert.

Takato
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Re: Ansage Freier Fahrweg

#72 Beitrag von Takato »

Stefan (TheShow2006) hat geschrieben: 23.08.2023 19:37:39 In der 418.4312 ist in Abschnitt 5 Absatz (8) klar geregelt:
Kann das Signal Sh 1 oder Ra 12 (DV 301) nicht gezeigt
werden, muss der Bediener Ihnen die Zustimmung zur
Vorbeifahrt am Hauptsignal, Sperrsignal oder Wartezeichen
mündlich erteilen, wenn die Rangierfahrt vor dem
Signal hält
Somit ist das Hochhalten eines Armes o.ä. an einem haltzeigenden Signal nicht zulässig.

Grüße
Das Regelwerk gilt nur für DB Fernverkehr.
Carsten Hölscher hat geschrieben: 23.08.2023 19:37:33 Was soll das mit dem Mastschild hier? Auf welche Regel beziehst Du dich?

Carsten
Das bezog sich auf Ronnys
Ein Hauptsignal, das einen Fahrtbegriff zeigt, stellt für Rangierfahrten einen Haltbegriff dar.
Als Rf muss man vor jedem Signal halten was ein W-R-W Mastschild hat, außer man hat die Zustimmung vom Ww und diese ist nicht ein Fahrtbegriff.

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F. Schn.
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Re: Ansage Freier Fahrweg

#73 Beitrag von F. Schn. »

Okay, Danke für die Klarstellung.
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Carsten Hölscher
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Re: Ansage Freier Fahrweg

#74 Beitrag von Carsten Hölscher »

Das Mastschild regelt das Verhalten bei erloschenem Signalbild. Leuchten die Lampen ist das Mastschild erstmal egal.

Carsten

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Re: Ansage Freier Fahrweg

#75 Beitrag von F. Schn. »

Also das hier ist doch die Orignialformulierung zum Mastschild, oder?
Weiß-rot-weißes Mastschild
An einem durch ein weiß-rot-weißes Mastschild bzw. durch ein Mastschild mit einem mit der Spitze nach oben weisenden roten Dreieck auf weißem Grund (DV 301) gekennzeichneten Lichtsignal,
das Halt zeigt oder gestört ist, dürfen Züge nur auf
Ersatzsignal, Gegengleisfahrt-Ersatzsignal, Vorsichtsignal,
Befehl oder - bei Signal Zs 12 - auf mündlichen bzw. fernmündlichen Auftrag vorbeifahren.

Rangierfahrten dürfen nur mit Zustimmung des zuständigen Wärters am Signal vorbeifahren.
Wenn hier nicht mal wieder ein Regelwerksautor Heldentaten geliefert hat, gilt in dem Fall das Mastschild für Rangierfahrten selbst bei Sh1.
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Takato
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Re: Ansage Freier Fahrweg

#76 Beitrag von Takato »

F. Schn. hat geschrieben: 23.08.2023 19:54:25 Also das hier ist doch die Orignialformulierung zum Mastschild, oder?
Weiß-rot-weißes Mastschild
An einem durch ein weiß-rot-weißes Mastschild bzw. durch ein Mastschild mit einem mit der Spitze nach oben weisenden roten Dreieck auf weißem Grund (DV 301) gekennzeichneten Lichtsignal,
das Halt zeigt oder gestört ist, dürfen Züge nur auf
Ersatzsignal, Gegengleisfahrt-Ersatzsignal, Vorsichtsignal,
Befehl oder - bei Signal Zs 12 - auf mündlichen bzw. fernmündlichen Auftrag vorbeifahren.

Rangierfahrten dürfen nur mit Zustimmung des zuständigen Wärters am Signal vorbeifahren.
Wenn hier nicht mal wieder ein Regelwerksautor Heldentaten geliefert hat, gilt in dem Fall das Mastschild für Rangierfahrten selbst bei Sh1.
Aber der Ww hat dir doch die Zustimmung mit Sh1 gegeben.
Das Mastschild regelt das Verhalten bei erloschenem Signalbild. Leuchten die Lampen ist das Mastschild erstmal egal.
der Absatz für die Rangierfahrten ist einzeln stehend, deshalb würde ich sagen, dass er nicht nur gilt bei erloschenem Signalbild oder Halt.

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F. Schn.
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Re: Ansage Freier Fahrweg

#77 Beitrag von F. Schn. »

Ja, aber von der Perspektive "meiner" Themen her, wäre das ein Fall, den man den Leuten eher als "Bedingung, die erfüllt seien muss" (und bei Sh1 ist sie eben erfüllt) beibringen würde, nicht als "Regel, die bei Sh1 nicht gilt".
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Re: Ansage Freier Fahrweg

#78 Beitrag von Carsten Hölscher »

Stefan (TheShow2006) hat geschrieben: 23.08.2023 19:42:38 Das bedeutet, man steht vor einem Signal, welches Sh1 zeigen könnte, es aber nicht kann.
Wenn kein Signal vorhanden ist, dann kann auch nichts Sh1 zeigen.
Dementsprechend gilt: Wenn kein Signal vorhanden ist, welches Sh1 zeigen kann, dann kann der Ww auch den Arm heben.
Genau das ist aber im Ww-Regelwerk verboten.

Carsten

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Re: Ansage Freier Fahrweg

#79 Beitrag von Carsten Hölscher »

F. Schn. hat geschrieben: 23.08.2023 19:54:25 Also das hier ist doch die Orignialformulierung zum Mastschild, oder?
Weiß-rot-weißes Mastschild
An einem durch ein weiß-rot-weißes Mastschild bzw. durch ein Mastschild mit einem mit der Spitze nach oben weisenden roten Dreieck auf weißem Grund (DV 301) gekennzeichneten Lichtsignal,
das Halt zeigt oder gestört ist, dürfen Züge nur auf
Ersatzsignal, Gegengleisfahrt-Ersatzsignal, Vorsichtsignal,
Befehl oder - bei Signal Zs 12 - auf mündlichen bzw. fernmündlichen Auftrag vorbeifahren.

Rangierfahrten dürfen nur mit Zustimmung des zuständigen Wärters am Signal vorbeifahren.
Wenn hier nicht mal wieder ein Regelwerksautor Heldentaten geliefert hat, gilt in dem Fall das Mastschild für Rangierfahrten selbst bei Sh1.
Das bezieht sich aber alles auf das halt-zeigende oder gestörte Signal (nach meinem Verständnis). Sonst müßte man ja an jedem Kennlicht eine Extra-Zustimmung bekommen.

Carsten

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Ronny
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Re: Ansage Freier Fahrweg

#80 Beitrag von Ronny »

F. Schn. hat geschrieben: 23.08.2023 18:38:48
Ronny hat geschrieben: 23.08.2023 11:20:58 Dazu kommt, daß es sich mir nicht erschließt, warum man für eine festgelegte Zugstraße unbedingt das Hauptsignal auf Fahrt stellen will
Naja, die "Frage" ist ja wohl offensichtlich.
Für mich nicht. Klär mich bitte auf!


F. Schn. hat geschrieben: 23.08.2023 18:38:48
Ronny hat geschrieben: 23.08.2023 11:20:58 Ein Hauptsignal, das einen Fahrtbegriff zeigt, stellt für Rangierfahrten einen Haltbegriff dar.
Da bin ich aber nach wie vor auf das entsprechende Zitat gespannt.
301.0002 8 (1) a): „Rangierfahrten dürfen nur mit Zustimmung des zuständigen Wärters am Signal vorbeifahren.“

in Verbindung mit der Definition des Haltbegriffs

423.0101A01 4 (2) 4.2. → 423.0101A01 3 (3) 3.1.: „Unter Haltbegriff sind zu verstehen: Halt gebietende Signale; keine Zustimmung zur Fahrt durch den Fdl/Zl bei Nichtvorhandensein ortsfester Signale; Stellen, an denen gemäß mündlichen* oder schriftlichen* Auftrag zu halten ist.“

Ein Halt gebietendes Signal ist nicht nur ein Signal, das das Wort „Halt“ in der Signalbedeutung hat, sondern ein Signal, das das Halten gebietet, wie ein erloschenes Lichtsignal. Oder eben das Signal, an dem wegen seinem weiß-rot-weißen Mastschild nur mit Zustimmung des Weichenwärters vorbeigefahren werden darf.

* Dort steht tatsächlich „gemäß schriftlichen oder mündlichen Auftrag“ statt „gemäß schriftlichem oder mündlichem Auftrag“. Ist schon traurig …


Takato hat geschrieben: 23.08.2023 16:50:25
Der Weichenwärter kann zustimmen
1. durch Signal Sh 1 oder Ra 12 (DV 301) - in örtlichen Zusätzen können
zusätzliche Regeln gegeben sein -,
2. mündlich oder
3. durch Hochhalten eines Arms oder einer weißleuchtenden Handleuchte,
wenn er nicht durch ein Signal oder mündlich zustimmen kann.
Allgemein Verboten ist es also nicht. Wenn in der Rangiervereinbarung vorher mündlich abgeklärt wurden ist, dass die Rf an einem haltzeigendem Signal vorbeifahren soll und er den Arm hebt, wenn man an diesem zum halten gekommen ist und es keinen Funk gibt oder ein Sperrsignal, dann darf er es doch?!
Wie schon gesagt, haben wir kein Verbotsregelwerk, sondern ein Gebotsregelwerk. Das heißt, was nicht erlaubt ist, das ist unzulässig. Das Regelwerk sagt nicht: „X, Y, Z ist verboten, den Rest darfste machen“. Es sagt: „X, Y, Z ist zu tun.“
Diese Stelle in der FV ist auch nicht die Stelle, an der sich die Unzulässigkeit des Armhochhaltens für die Vorbeifahrt an Signalen ergibt, sondern 408.4815 17 (3). Siehe meinen Beitrag von gestern 20.13 Uhr. Und diese Regelung gilt genau so für den Tf und alle anderen Mitarbeiter, die am Rangieren beteiligt sind, weil 408.48 nicht nach EIU oder EVU unterscheidet. 408.48 gilt für jeden, der sich auf bundeseigener Eisenbahninfrastruktur am Bahnbetrieb beteiligt. Somit kann Dir als Tf das auch nicht egal sein. Will Dir ein Ww das Hochhalten eines Armes als Zustimmung zur Vorbeifahrt an einem Signal (das mit Sh 1 / Ra 12 ausgerüstet ist) verkaufen, wird dankend abgelehnt.

Unterscheidet mal bitte die zwei Dinge:
  • Zustimmung zum Bewegen von Fahrzeugen bzw. Zustimmung zur Vorbeifahrt an Signalen, die nicht mit Sh 1 (DS) / Ra 12 (DV) ausgerüstet sind (408.4813 3 (1) d)).
  • Zustimmung zur Vorbeifahrt an Signalen, die mit Sh 1 / Ra 12 ausgerüstet sind (408.4815 17 (3)).
Das Hochhalten eines Armes darf nur als Zustimmung zum Bewegen von Fahrzeugen und/oder als Zustimmung zur Vorbeifahrt an einem Signal, das nicht mit Sh 1 / Ra 12 ausgerüstet ist, verwendet werden. Das betrifft also Signal Ra 11 (DS) und Signal Ra 11b. Man muß eben das ganze Regelwerk lesen, weil unser Regelwerk sich dadurch „auszeichnet“, überall ein bißchen stehen zu haben: 301.0703 2 (4) und (5). Und trotz daß im Signalbuch beim Hochhalten eines Armes / einer weißleuchtenden Handleuchte keine Einschränkung gemacht wird, ist das Hochhalten als Zustimmung nur zulässig, wenn die Zustimmung nicht mündlich gegeben werden kann – siehe wieder zurück in 408.4813 3 (1) d). Vergeßt also das Hochhalten. Sobald GSM-R oder anderer Betriebsfunk verfügbar ist, ist die Zustimmung mündlich zu geben. Oder an der Drehscheibe oder unter dem Stellwerksfenster eben direkt mündlich. Nix von wegen aus der Weiche fahren, Führerstandswechsel, zum Stellwerk gucken, Arm gehoben, losfahren. Das Rollo bleibt unten, bis der Ww gerufen hat.


Carsten Hölscher hat geschrieben: 23.08.2023 20:06:43
F. Schn. hat geschrieben: 23.08.2023 19:54:25 Wenn hier nicht mal wieder ein Regelwerksautor Heldentaten geliefert hat, gilt in dem Fall das Mastschild für Rangierfahrten selbst bei Sh1.
Das bezieht sich aber alles auf das halt-zeigende oder gestörte Signal (nach meinem Verständnis). Sonst müßte man ja an jedem Kennlicht eine Extra-Zustimmung bekommen.
Das Kennlicht ist keine Zustimmung zur Rangierfahrt. Daraus ergibt sich:
  1. Rangierfahrt nähert sich einem Kennlicht zeigenden Signal. Das Signal ist betrieblich abgeschaltet, stellt also keinen Haltbegriff dar und erfordert somit keine gesonderte Zustimmung zur Vorbeifahrt.
  2. Rangierfahrt hält vor einem Kennlicht zeigenden Signal. Eine Zustimmung zur Vorbeifahrt am Signal ist nicht erforderlich, da das Signal betrieblich abgeschaltet ist und somit keinen Haltbegriff darstellt. Zum Bewegen von Fahrzeugen („Losfahren“) ist jedoch eine Zustimmung erforderlich (408.4813 3 (1) a)). Die Zustimmung zum Bewegen von Fahrzeugen darf gemäß 408.4813 3 (1) d) gegeben werden durch Sh 1 / Ra 12 (in dem Beispiel also am Signal hinter dem Kennlicht-Signal), mündlich oder (wenn mündlich nicht möglich) durch Hochhalten eines Armes / einer weißleuchtenden Handleuchte.

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